Sachbezugspflicht für Firmen-Elektroautos ab 2027 endgültig fix
25. September 2026
Seit 2016 sieht die Sachbezugswerteverordnung für Fahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von 0 g/km – also reine Elektrofahrzeuge – einen Sachbezugswert von Null vor. Wer als Arbeitnehmer bislang einen E-Firmenwagen auch privat nutzen durfte, musste dafür somit keinen Sachbezug versteuern.





