Trinkgeldpauschalen 2026

1. Februar 2026

Kurzinfo: Neue Trinkgeldpauschalen ab 2026 (Österreich) 

Gültig ab: 1. Jänner 2026

Ab 2026 gelten in ganz Österreich einheitliche Trinkgeldpauschalen für die Sozialversicherung im Hotel- und Gastgewerbe. Ziel ist eine klare, bundesweit einheitliche Regelung und mehr Rechtssicherheit für Betriebe und Mitarbeitende.

 

Wichtige Grundsätze

• Trinkgeld bleibt weiterhin steuerfrei (bar und unbar).

• Für die Sozialversicherung wird eine monatliche Pauschale angesetzt – unabhängig vom tatsächlich erhaltenen 

  Trinkgeld.

• Trinkgeld über der Pauschale bleibt abgabenfrei.

 

Monatliche Pauschalen (SV-Bemessung)

• Mitarbeitende mit Inkasso (z. B. Service):

  2026: € 65   2027: € 85   2028: € 100

• Mitarbeitende ohne Inkasso:

  2026–2027: € 45   ab 2028: € 50

 

Ab 2029 erfolgt eine jährliche Indexierung der Beträge.

 

Weitere Hinweise

• Teilzeit: Pauschale wird aliquot berechnet.

• Längere Abwesenheiten (z. B. Karenz): keine Pauschale für diesen Zeitraum.

 

Vorteile der neuen Regelung

• Einheitliche bundesweite Anwendung

• Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen

• Verbesserte soziale Absicherung der Mitarbeitenden

 

Diese Kurzinfo dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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