Trinkgeldpauschalen 2026
Kurzinfo: Neue Trinkgeldpauschalen ab 2026 (Österreich)
Gültig ab: 1. Jänner 2026
Ab 2026 gelten in ganz Österreich einheitliche Trinkgeldpauschalen für die Sozialversicherung im Hotel- und Gastgewerbe. Ziel ist eine klare, bundesweit einheitliche Regelung und mehr Rechtssicherheit für Betriebe und Mitarbeitende.
Wichtige Grundsätze
• Trinkgeld bleibt weiterhin steuerfrei (bar und unbar).
• Für die Sozialversicherung wird eine monatliche Pauschale angesetzt – unabhängig vom tatsächlich erhaltenen
Trinkgeld.
• Trinkgeld über der Pauschale bleibt abgabenfrei.
Monatliche Pauschalen (SV-Bemessung)
• Mitarbeitende mit Inkasso (z. B. Service):
2026: € 65 2027: € 85 2028: € 100
• Mitarbeitende ohne Inkasso:
2026–2027: € 45 ab 2028: € 50
Ab 2029 erfolgt eine jährliche Indexierung der Beträge.
Weitere Hinweise
• Teilzeit: Pauschale wird aliquot berechnet.
• Längere Abwesenheiten (z. B. Karenz): keine Pauschale für diesen Zeitraum.
Vorteile der neuen Regelung
• Einheitliche bundesweite Anwendung
• Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen
• Verbesserte soziale Absicherung der Mitarbeitenden
Diese Kurzinfo dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.



