Viele gute Gründe sprechen für die Auslagerung der Personalverrechnung.
Honorargestaltung
Wir stellen ein faires Preis-/Leistungsverhältnis sicher und schaffen so die Basis für eine langfristige, gute Zusammenarbeit. Monatliche Fixpreise ohne versteckte Kosten auf Sie zugeschnitten.
Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sieht sich der Bereich der Personalverrechnung häufig vor Herausforderungen gestellt: Oft bleibt neben dem Tagesgeschäft oder dem Mangel an entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern nicht genügend Zeit, um ihm die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. Allerdings handelt es sich bei der Lohn- beziehungsweise Gehaltsverrechnung um ein höchst komplexes Gebiet, dessen gesetzliche Grundlagen sich darüber hinaus häufig ändern und bei dem allfällige Fehler teuer zu stehen kommen können.
Um dies zu verhindern und unsere Klienten zudem zu entlasten, kümmert sich das Team der Personalverrechnung Silvia Bernhardt in Lienz ausschließlich um diesen Bereich. Wir verfügen über eine umfassende Expertise und das spezialisierte lohnsteuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fachwissen, um Sie im Hinblick auf Ihre Personalverrechnung optimal zu betreuen.
Wir übernehmen für alle Berufsgruppen sämtliche Tätigkeiten und Aufgabenbereiche, die deren Lohn- und Gehaltsverrechnung betreffen.
Wir berechnen die laufenden Lohnabgaben, unter anderem für die Sozialversicherung, das Finanzamt und Gemeinden.
Wir sind dazu befugt, unter anderem Akten oder Dateien – beispielsweise über die Krankenstände in Ihrem Unternehmen – anzulegen und diese zu führen.
Wir wissen über wichtige Termine Bescheid und erinnern Sie frühzeitig an diese.
Wir beraten unsere Klienten zu dem umfangreichen Thema der Arbeitnehmerveranlagung und führen diese für Sie durch.
Hilfestellung bei arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
Wir unterstützen Sie bei Prüfungen von Finanzamt, GKK, Gemeinde und BUAK.
Wir übernehmen für unsere Klienten die Ausarbeitung von Dienstverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie die Überprüfung von Stundenaufzeichnungen und Reisekostenabrechnungen.
Als selbständige Personalverrechnerinnen sind wir stets bestrebt, die wirtschaftlichen Entwicklung, Abläufe und Erfolge unserer Klienten zu optimieren, gleichzeitig stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Die Lohn- und Gehaltsverrechnung erfolgt heute größtenteils unter Zuhilfenahme geeigneter, spezieller elektronischer Datenverarbeitungssoftware, was uns ein besonders effizientes Arbeiten ermöglicht.
Um in der Personalverrechnung selbständig tätig sein zu dürfen, gilt es, eine Fachprüfung mit mündlichem und schriftlichem Teil abzulegen. Anschließend erfolgt die Bestellung vonseiten der Bilanzbuchhaltungsbehörde. Pro Jahr muss eine fachliche Weiterbildung im Ausmaß von 15 Lerneinheiten absolviert werden. Selbständige Personalverrechner müssen ihren Beruf eigenverantwortlich, gewissenhaft und sorgfältig ausüben, zudem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet und davon befreit, in Straf-, Verwaltungs- und Zivilverfahren als Zeuge auftreten. Die gesetzliche Grundlage ist das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG).
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und
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Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr